Für Schaden bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung übernimmt die
AVENTICS GmbH keine Haftung. Die Risiken bei nicht bestimmungsgemäßer
Verwendung liegen allein beim Betreiber.
Unter die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produkts fällt insbeson-
dere der Betrieb in Bereichen des Schlagwetterschutzes.
2.4 Pflichten des Betreibers
Einhaltung von Vorschriften
• Die gültigen Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beach-
ten.
• Die Bestimmungen für explosionsgefährdete Bereiche im Verwenderland be-
rücksichtigen.
• Die Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen des Verwenderlan-
des einhalten.
Grundlegende Vorschriften zum Einsatz
• Produkt nur in technisch einwandfreiem Zustand verwenden.
• Alle Hinweise auf dem Produkt beachten.
• Alle Vorgaben der Dokumentation beachten.
• Sicherstellen, dass die Einsatzbedingungen den Anforderungen an die sichere
Verwendung des Produktes entsprechen.
2.4.1 Kennzeichnungen und Warnschilder am Produkt
Als Betreiber sicherstellen, dass Kennzeichnungen und Warnungen am Produkt
stets gut lesbar sind.
2.4.2 Einsatz in Sicherheitsanwendungen und im
explosionsgeschützten Bereich
• Das Produkt nur dann in sicherheitsrelevanten Anwendungen einsetzen,
wenn diese Verwendung ausdrücklich in der Dokumentation der sicherheits-
relevanten Anwendung spezifiziert und erlaubt ist.
Wenn in sicherheitsrelevanten Anwendungen ungeeignete Produkte einge-
baut oder verwendet werden, können unbeabsichtigte Betriebszustände in
der Anwendung auftreten, die Personen- und/oder Sachschaden verursachen
können.
• Sicherstellen, dass Zündgefahren, die durch den Einbau von Betriebsmitteln in
Ihrer Anlage entstehen, berücksichtigt werden.
2.4.3 Inbetriebnahme
Das Produkt wird in ein Endprodukt (beispielsweise eine Maschine/eine Anlage)
eingebaut oder mit anderen Komponenten zu einem Endprodukt zusammenge-
fügt. Das Produkt erst dann in Betrieb nehmen, wenn festgestellt wurde, dass das
Endprodukt den länderspezifischen Bestimmungen, Sicherheitsvorschriften und
Normen der Anwendung entspricht.
2.4.4 Personal
Der Betreiber muss sicherstellen, dass folgende Voraussetzungen eingehalten
werden:
• Es kommt nur Bedienpersonal zum Einsatz, das den Anforderungen an die
Qualifikation gerecht wird (siehe Kapitel g2.5.Qualifikation des Personals).
• Das Bedienpersonal hat vor Arbeiten mit dem Produkt diese Dokumentation
gelesen und verstanden. Das Bedienpersonal wird regelmäßig geschult und
über die Gefahren bei der Arbeit informiert.
• Personen, die das Produkt montieren, bedienen, demontieren oder warten,
stehen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, sonstigen Drogen oder Medika-
menten, die die Reaktionsfähigkeit beeinflussen.
2.4.5 Reinigung, Wartung, Reparatur
Der Betreiber muss sicherstellen, dass folgende Voraussetzungen eingehalten
werden:
• Reinigungsintervalle werden gemäß den Umweltbeanspruchungen am Ein-
satzort festgelegt und eingehalten.
• Bei einem aufgetretenen Defekt werden keine eigenmächtigen Reparaturver-
suche durch Mitarbeiter des Betreibers unternommen.
• Nur vom Hersteller zugelassene Zubehör- und Ersatzteile werden verwendet,
um Personengefährdungen wegen nicht geeigneter Ersatzteile auszuschlie-
ßen.
2.5 Qualifikation des Personals
Die in dieser Dokumentation beschriebenen Tätigkeiten erfordern grundlegende
Kenntnisse in folgenden Bereichen sowie Kenntnisse der zugehörigen Fachbegrif-
fe:
• Pneumatik
• Elektrik
Die in dieser Dokumentation beschriebenen Tätigkeiten dürfen nur von folgen-
den Personen durchgeführt werden:
• Von einer Fachkraft, oder
• Von einer unterwiesenen Person unter Leitung und Aufsicht einer Fachkraft
Definition Fachkraft
Eine Fachkraft ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner
Kenntnisse und Erfahrungen sowie seiner Kenntnisse der einschlägi-
gen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen, mögli-
che Gefahren erkennen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen
kann. Eine Fachkraft muss die einschlägigen fachspezifischen Regeln
einhalten.
2.6 Gefahrenquellen
Der nachfolgende Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick über die grundlegenden
Gefahren, die bei der Arbeit mit dem Produkt entstehen.
2.6.1 Hinweise zur Sicherheit
Um Gefährdungen auszuschließen, beachten Sie die nachfolgenden Hinweise:
GEFAHR
Lebensgefahr durch Explosionen
Unzulässige Umgebungsbedingungen, Materialien oder fehlende Zuführun-
gen und Abführungen erhöhen die Explosionsgefahr!
uIm Nachfolgenden alle Vorgaben beachten, die mit „Explosionsschutz“ ge-
kennzeichnet sind.
GEFAHR
Hohe Verletzungsgefahr oder Tod
Nichtbeachtung führt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu schweren Verletzun-
gen bis hin zum Tod.
uIm Nachfolgenden alle Vorgaben beachten, die mit „Unfallschutz“ gekenn-
zeichnet sind.
VORSICHT
Leichte Verletzungen, Materialschäden
Nichtbeachtung kann zu leichten Verletzungen oder Materialschäden führen.
uIm Nachfolgenden alle Vorgaben beachten, die mit „Verletzungspräventi-
on, Materialschutz“ gekennzeichnet sind.
ACHTUNG
Materialschäden
Nichtbeachtung kann zu Materialschäden und Funktionsstörungen führen.
uIm Nachfolgenden alle Vorgaben beachten, die mit „Materialschutz“ ge-
kennzeichnet sind.
2.6.2 Explosionsgefahr beim Arbeiten in explosionsfähiger
Atmosphäre
Wenn die Anlage, in die das Produkt eingebaut werden soll, von explosionsfähi-
ger Atmosphäre umgeben ist, kann sich diese beim Arbeiten entzünden.
• Die lokalen Errichtungsbestimmungen immer berücksichtigen.
• Arbeiten nur in explosionsfreier Atmosphäre und bei vorliegendem Feuer-Er-
laubnisschein durchführen. Wenn trotzdem mit dem Vorhandensein von ex-
plosionsfähiger Atmosphäre zu rechnen ist: nur nicht funkendes Werkzeug
verwenden.
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