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Kundendienst / Garantiebedingungen / Technische Daten
Kundendienst
Wenn auch bei genauer Beachtung der
Gebrauchsanleitung sowie des Abschnitts 8
"Hinweise, die Ihnen einen Anruf beim
Kundendienst ersparen können" das Gerät
nicht funktioniert, verständigen Sie bitte den
Kundendienst.
Wenn Sie sich an unsere Kundendienststellen
wenden, geben Sie bitte den Gerätetyp
(E-Nr.) und die Seriennummer (FD) an, die
Sie auf dem Typenschild Ihres Gerätes finden.
Garantiebedingungen
Die nachstehenden Bedingungen, die
Voraussetzungen und Umfang unserer
Garantieleistung umschreiben, lassen die
Gewährleistungsverpflichtungen des
Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem
Endabnehmer unberührt.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß
nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe
der folgenden Bedingungen (Nr. 2 - 6) Mängel
am Gerät, die nachweislich auf einem
Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen
wenn sie uns unverzüglich nach Feststellung
und innerhalb von 24 Monaten - bei
gewerblichem Gebrauch oder
gleichzusetzender Beanspruchung innerhalb
von 12 Monaten – nach Lieferung an den
Erstendabnehmer gemeldet werden. Zeigt
sich der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab
Lieferung, wird vermutet, dass es sich um
einen Material- oder Herstellungsfehler
handelt.
2. Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht
zerbrechliche Teile wie z.B. Glas oder
Kunststoff bzw. Glühlampen.
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch
geringfügige Abweichungen von der Soll-
Beschaffenheit, die für Wert und
Gebrauchstauglichkeit des Gerätes
unerheblich sind, oder durch Schäden aus
chemischen und elektrochemischen
Einwirkungen von Wasser, sowie allgemein
aus anomalen Umweltbedingungen oder
sachfremden Betriebsbedingungen oder das
Gerät sonst mit ungeeigneten Stoffen in
Berührung gekommen ist. Ebenso kann keine
Garantie übernommen werden, wenn die
Mängel am Gerät auf Transportschäden, die
nicht von uns zu vertreten sind, nicht
fachgerechte Installation und Montage,
Fehlgebrauch, mangelnde Pflege oder
Nichtbeachtung von Bedienungs- oder
Montagehinweisen zurückzuführen sind.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn
Reparaturen oder Eingriffe von Personen
vorgenommen werden, die hierzu von uns
nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere
Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs- oder
Zubehörteilen versehen werden, die keine
Originalteile sind und dadurch ein Defekt
verursacht wurde.
3. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise,
dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl
unentgeltlich instandgesetzt oder durch
einwandfreie Teile ersetzt werden.
Geräte, die zumutbar (z.B. im PKW)
transportiert werden können und für die unter
Bezugnahme auf diese Garantie eine
Garantieleistung beansprucht wird, sind
unserer nächstgelegenen Kundendienststelle
oder unserem Vertragskundendienst zu
übergeben oder einzusenden.
Instandsetzungen am Aufstellungsort können
nur für stationär betriebene (feststehende)
Geräte verlangt werden.
Es ist jeweils der Kaufbeleg mit Kauf-
und/oder Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte
Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Sofern die Nachbesserung von uns
abgelehnt wird oder fehlschlägt, wird innerhalb
der oben genannten Garantiezeit auf Wunsch
des Endabnehmers kostenfrei gleichwertiger
Ersatz geliefert.
Im Falle einer Ersatzlieferung behalten wir uns
die Geltendmachung einer angemessenen
Nutzungsanrechnung für die bisherige
Nutzungszeit vor.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine
Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen
sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die
Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet
mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.