Malmbergs Elektriska AB (publ)
Västra Bangatan 54, PO Box 144, SE-692 23 Kumla, SWEDEN
Phone: +46 (0)19 58 77 00 Fax: +46 (0)19 57 11 77 info@malmbergs.com
www.malmbergs.com
Org. nr.: 556556-2781
Garantie
Dieser Artikel der Marke MALMBERGS wurde nach den modernsten Fertigungsmethoden hergestellt und unterliegt einer
ständigen strengen Qualitätskontrolle.
Malmbergs Elektriska AB (publ), Box 144 (Västra Bangatan 54), 692 23 KUMLA, Schweden
(nachfolgend Garantiegeber) garantiert entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen für die Qualität der Leuchten.
1. Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt 5 Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie zum Nachweis des
Kaufdatums den Originalkassenbon oder die Originalrechnung gut auf.
2. Räumlicher Geltungsbereich der Garantie
Die Garantie erstreckt sich nur auf Artikel, die in Deutschland an Verbraucher verkauft worden sind. Die Garantie gilt ohne
Rücksicht darauf, wo der Artikel installiert wird.
3. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt ausschließlich für Fabrikations- oder Materialfehler. Die Garantie gilt nur bei Verwendung des Artikels im
privaten Gebrauch.
Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf
• fehlerhafteMontageoderAnschluss,
• unsachgemäßeHandhabungoderBenutzung,
• gewaltsameEinwirkung,
zurückzuführen sind.
Die Garantie umfasst keine Begleitschäden oder Folgeschäden.
4. Inanspruchnahme der Garantie
BittesetzenSiesichfürdieInanspruchnahmederGarantiemitdemHändleroderVertragspartner,beidemSiedieLeuchte
gekauft haben, innerhalb der Garantiefrist in Verbindung und machen Sie dort Ihren Garantieanspruch unter Angabe Ihres
Namens und Ihrer Wohnanschrift schriftlich geltend. Die Inanspruchnahme der Garantie kann nur bei Aushändigung des als
Garantiefall gemeldeten Artikels und bei Vorlage des Originalkassenbons oder der Originalrechnung erfolgen.
5. Leistungen aus der Garantie
WirddemHändleroderVertragsparterdesGarantiegebers,beidemdieLeuchtegekauftwurde,einGarantiefallwährend
der Garantiezeit gemelde prüft der Garantiegeber den als Garantiefall gemeldeten Artikel um festzustellen, ob tatsächlich ein
Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garantiefall vor, dann stellt der Garantiegeber Ihnen auf seine Kosten ein neues Exemplar des
betroffenen Artikels ersatzweise zur Verfügung. Sofern der Artikel nicht mehr lieferbar ist, ist der Garantiegeber berechtigt,
den Artikel gegen ein vergleichbares Produkt auszutauschen. Der ausgetauschte Artikel oder auch Teile hiervon dieses gehen
in das Eigentum des Garantiegebers über.
Die Garantieleistung verlängert die Garantiezeit nicht. Durch die Garantieleistung entsteht auch keine neue Garantie.
6. Gesetzliche Rechte
Ihre gesetzlichen Rechte, inbesondere solche aus Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht, werden durch die Garantie
oder die Inanspruchnamhme der Garantie nicht eingeschränkt. Dies gilt insbesondere für die Ansprüche aus § 437 BGB,
die Ihnen dann zustehen, wenn der Artikel bei Gefahrübergang nicht mängelfrei war.