Vertikaler Akku-Staubsauger / Bedienungsanleitung 7 / DE
1 Wichtige Sicherheits- und Umwelthinweise
1.2 Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Produkt erfüllt die Vorgaben der EU-
WEEE-Direktive (2012/19/ EU). Das Produkt
wurde mit einem Klassifizierungssymbol für
elektrische und elektronische Altgeräte (WEEE)
gekennzeichnet.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer durch-
gestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.
Das Gerät darf deshalb nur getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall gesammelt und zurückgenommen
werden. Es darf somit nicht in den Hausmüll gegeben
werden. Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe un-
ten zu deren Rücknahmepflichten in Deutschland) ab-
gegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen alle
Altbatterien und Altakkumulatoren vom Altgerät ge-
trennt werden, die nicht vom Altgerät umschlossen sind.
Das gleiche gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können. Der Endnutzer ist
zudem selbst dafür verantwortlich, personenbezogene
Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Geräte
trägt dazu bei, mögliche negative Folgen für die Umwelt
und die menschliche Gesundheit zu vermeiden.
1.3 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die
mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche Materialien, insbesonde-
re Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern
über die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die ent-
sprechenden örtlichen Sammelsysteme.
1.4 Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro-
und Elektronikgeräte vertreibt oder diese gewerblich
an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines
neuen Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen.
Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit ei-
ner Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstel-
len. Solche Vertreiber müssen zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hier-
zu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf
in diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder
Elektronikgerätes verknüpft, kann aber auf drei Altgeräte
pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das
neue Elektro- oder Elektronikgerät dorthin geliefert wird;
in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den
Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln,
wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und
Versandflächen für Lebensmittel beinhalten, die den
oben genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die un-
entgeltliche Abholung von Elektro- und Elektronikgeräten
ist dann aber auf Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank),
Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit
einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten und
Geräte beschränkt, bei denen mindestens eine der äu-
ßeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt.