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6. REINIGUNG UND PFLEGE
WARNUNG
•
Stromschlaggefahr! Ziehen Sie vor jeder Reinigung den Netzstecker
aus der Steckdose� Achten Sie darauf, dass kein Wasser in das Geräte-
innere gelangt!
•
Brandgefahr! Reinigen Sie den Lockenstab niemals mit leicht entzünd-
baren Flüssigkeiten!
Wenn der Lockenstab veschmutzt ist, reinigen Sie ihn mit einem leicht angefeuchteten Tuch reinigen� Bei
stärkerer Verschmutzung können Sie das Tuch auch mit einer leichten Seifenlauge befeuchten� Benutzen
Sie den Lockenstab erst wieder, wenn er vollständig trocken ist�
7. ENTSORGUNG
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht mit dem Hausmüll
entfernt werden� Die Entsorgung kann über entsprechende Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen� Befol-
gen Sie die örtlichen Vorschriften bei der Entsorgung der Materialien� Entsorgen Sie das Gerät
gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste Electrical and Electronic
Equipment)� Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die für die Entsorgung zuständige kommu-
nale Behörde� Rücknahmestellen für Ihre Altgeräte erhalten Sie z� B� bei der örtlichen Gemeinde-
bzw� Stadtverwaltung, den örtlichen Müllentsorgungsunternehmen oder bei Ihrem Händler�
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsorgung und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten
unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist� Die Rück-
gabe ist gesetzlich vorgeschrieben�
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich�
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen
Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
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Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern
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Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals
pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen�
•
Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger
(Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u�a�), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt� Für die 1:1-Rücknahme
von Lampen, Kleingeräten und kleinen IT- u� Telekommunikationsgeräten sowie die 0:1-Rücknahme
müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher be-
reitstellen�
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
•
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des End-
nutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt,
am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
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auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter
sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf
drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt�
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei entnom-
men werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als Batterie bzw�
Lampe entsorgt werden�
Sofern das alte Elektro- bzw� Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren
Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben�