deren Brennstoffen betrieben
werden, muss der Raum über
eine ausreichende Lüftung
verfügen (gilt nicht für Geräte,
die nur Luft in den Raum ab-
geben).
• Das Symbol des durchge-
strichenen Mülleimers be-
sagt, dass dieses Elektronik-
gerät am Ende seiner Le-
bensdauer nicht im Hausmüll
entsorgt werden darf. Dieses
muss vom Endnutzer einer
getrennten Sammlung zuge-
führt werden. Zur Rückgabe
stehen hierfür kostenfreie
Sammelstellen für Elektroalt-
geräte sowie ggf. weitere An-
nahmestellen für die Wieder-
verwendung zur Verfügung.
Die Adressen können Sie von
Ihrer Stadt- bzw. Kommunal-
verwaltung erhalten.
• Ebenso sind Vertreiber mit ei-
ner Verkaufsfläche von min-
desten 400 Quadratmetern
für Elektro- und Elektronikge-
räte sowie Vertreiber von Le-
bensmitteln mit einer Ge-
samtverkaufsfläche von min-
destens 800 Quadratmetern,
die mehrmals im Kalender-
jahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbie-
ten und auf dem Markt bereit-
stellen, dazu verpflichtet un-
entgeltlich alte Elektro- und
Elektronikgeräte zurückzu-
nehmen. Diese müssen bei
der Abgabe eines neuen
Elektro- oder Elektronikgerä-
tes an einen Endnutzer ein
Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Ge-
rät erfüllt, am Ort der Abgabe
oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurück-
zunehmen sowie ohne Kauf
eines Elektro- oder Elektro-
nikgerätes auf Verlangen des
Endnutzers bis zu drei Altge-
räte pro Geräteart, die in kei-
ner äußeren Abmessung grö-
ßer als 25 Zentimeter sind, im
Einzelhandelsgeschäft oder
in unmittelbarer Nähe hierzu
unentgeltlich zurückzuneh-
men. Bei einem Vertrieb unter
Verwendung von Fernkom-
munikationsmitteln gelten als
Verkaufsflächen des Vertrei-
bers alle Lager- und Versand-
flächen.
• Sofern das alte Elektro- bzw.
Elektronikgerät personenbe-
zogene Daten enthält, sind
Sie selbst für deren Löschung
verantwortlich, bevor Sie es
zurückgeben.
• Ebenso sind dem Gerät vor
der Entsorgung sämtliche
Batterien, Akkus oder
Leuchtmittel zu entnehmen,
soweit dies ohne Zerstörung
des Geräts möglich ist. Die
entnommenen Batterien, Ak-
kus und Leuchtmittel sind ei-
ner separaten Sammlung zu-
zuführen.
• „Bei einem Wechsel der
Halogenlampen ausschließ-
lich selbstschützende Halo-
genglühlampen oder selbst-
schützende Halogen-Metall-
dampflampen verwenden.“
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