Eingeschränkte Gewährleistung
DIESE EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT
IHNEN BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE; AUSSERDEM
HABEN SIE GGF. ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE JE
NACH BUNDESLAND (BZW. LAND ODER PROVINZ)
VARIIEREN. GARMIN SCHRÄNKT ANDERE GESETZLICHE
RECHTE, DIE IHNEN GEMÄSS DEN GESETZEN IHRES
BUNDESLANDES (BZW. IHRES LANDES ODER IHRER
PROVINZ) U. U. ZUSTEHEN, NICHT EIN, UND SETZT
DIESE AUCH NICHT AUS. DIE GESETZE IHRES
BUNDESLANDES, IHRES LANDES ODER IHRER PROVINZ
BIETEN IHNEN EINEN VOLLSTÄNDIGEN EINBLICK IN
IHRE RECHTE.
Für nicht für die Luftfahrt vorgesehenen Produkte gilt ab
dem Kaufdatum eine einjährige Garantie auf Material- und
Verarbeitungsfehler. Innerhalb dieses Zeitraums repariert
oder ersetzt Garmin nach eigenem Ermessen alle bei
ordnungsgemäßer Verwendung ausgefallenen
Komponenten. Diese Reparatur- und Austauscharbeiten
sind für den Kunden in Bezug auf Teile und Arbeitszeit
unter der Voraussetzung kostenlos, dass dieser die
Transportkosten übernimmt. Diese eingeschränkte
Gewährleistung findet keinerlei Anwendung auf:
(i) kosmetische Schäden, z. B. Kratzer oder Dellen,
(ii) Verschleißteile wie Batterien, sofern Produktschäden
nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler
zurückzuführen sind, (iii) durch Unfälle, Missbrauch,
unsachgemäße Verwendung, Wasser, Überschwemmung,
Feuer oder andere höhere Gewalt oder äußere Ursachen
hervorgerufene Schäden, (iv) Schäden aufgrund einer
Wartung durch nicht von Garmin autorisierte
Dienstanbieter, (v) Schäden an einem Produkt, das ohne
die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Garmin
modifiziert oder geändert wurde, oder (vi) Schäden an
einem Produkt, das mit Netz- und/oder Datenkabeln
verbunden wurde, die nicht von Garmin bereitgestellt
wurden. Darüber hinaus behält Garmin sich das Recht vor,
Garantieansprüche für Produkte oder Dienstleistungen
abzulehnen, die unter Verstoß gegen die Gesetze eines
Landes erworben und/oder verwendet werden.Produkte
von Garmin sind ausschließlich als Hilfsmittel vorgesehen
und dürfen nicht für Zwecke verwendet werden, die
präzise Messungen von Richtungen, Distanzen,
Positionen oder Topografien erfordern. Für
Navigationsprodukte übernimmt Garmin keinerlei
Gewährleistungen im Hinblick auf die Richtigkeit oder
Vollständigkeit der Kartendaten.
Außerdem findet diese eingeschränkte Gewährleistung
keinerlei Anwendung auf Leistungseinschränkungen eines
Navigationsprodukts von Garmin, die sich durch die
Verwendung des Geräts in der Nähe von Telefonen oder
anderen Geräten ergeben, die ein terrestrisches
Breitbandnetz nutzen, dessen Frequenzen nahe der von
einem GNSS (Global Navigation Satellite System) wie dem
Global Positioning Service (GPS) verwendeten
Frequenzen liegen, noch ist Garmin für diese
Leistungseinschränkungen verantwortlich. Die
Verwendung dieser Geräte kann den Empfang von GNSS-
Signalen beeinträchtigen.
IM NACH GELTENDEN RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN
UMFANG GELTEN DIE IN DIESER EINGESCHRÄNKTEN
GEWÄHRLEISTUNG AUFGEFÜHRTEN
GEWÄHRLEISTUNGEN UND RECHTSMITTEL EXKLUSIV
UND SCHLIESSEN JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE,
STILLSCHWEIGENDE, GESETZLICHE ODER
ANDERWEITIGE GEWÄHRLEISTUNGEN UND
RECHTSMITTEL AUS, U. A. STILLSCHWEIGENDE
GEWÄHRLEISTUNGEN ZU HANDELSTAUGLICHKEIT
ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK,
GESETZLICHE ODER ANDERWEITIGE
GEWÄHRLEISTUNGEN, UND GARMIN SCHLIESST DIE
VORGENANNTEN GEWÄHRLEISTUNGEN UND
RECHTSMITTEL AUSDRÜCKLICH AUS. DIESE
EINGESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT IHNEN
BESTIMMTE GESETZLICHE RECHTE; AUSSERDEM
HABEN SIE GGF. ANDERE GESETZLICHE RECHTE, DIE JE
NACH BUNDESLAND BZW. LAND VARIIEREN. FALLS
STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN GEMÄSS
DEN GESETZEN IHRES BUNDESLANDES ODER IHRES
LANDES NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN,
IST DIE DAUER DERARTIGER GEWÄHRLEISTUNGEN AUF
DIE DAUER DIESER EINGESCHRÄNKTEN
GEWÄHRLEISTUNG BESCHRÄNKT. IN EINIGEN
BUNDESLÄNDERN (BZW. LÄNDERN UND PROVINZEN)
IST DIE EINSCHRÄNKUNG DER DAUER EINER
EINGESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG NICHT
GESTATTET; IN EINEM SOLCHEN FALL TRIFFT DER
VORSTEHEND GENANNTE AUSSCHLUSS GGF. NICHT
AUF SIE ZU.
IN KEINERLEI FALL HAFTET GARMIN BEI EINEM
GARANTIEANSPRUCH FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE,
KONKRETE, INDIREKTE SCHÄDEN ODER
FOLGESCHÄDEN, DIE DURCH DIE SACH- ODER
UNSACHGEMÄSSE VERWENDUNG ODER DIE
NICHTVERWENDBARKEIT DIESES PRODUKTS ODER
DEFEKTE DES PRODUKTS ENTSTEHEN. IN EINIGEN
BUNDESLÄNDERN (SOWIE LÄNDERN UND PROVINZEN)
IST DER AUSSCHLUSS VON BEILÄUFIG ENTSTANDENEN
ODER FOLGESCHÄDEN NICHT GESTATTET; IN EINEM
SOLCHEN FALL TREFFEN DIE VORGENANNTEN
AUSSCHLÜSSE NICHT AUF SIE ZU.
Falls Sie während des Gewährleistungszeitraums gemäß
dieser eingeschränkten Gewährleistung einen
Garantieanspruch geltend machen, geht Garmin nach
eigenem Ermessen folgendermaßen vor und (i) repariert
das Gerät mit neuen Teilen oder mit gebrauchten Teilen,
die die Qualitätsstandards von Garmin erfüllen, (ii) ersetzt
das Gerät durch ein neues oder überarbeitetes Gerät, das
die Qualitätsstandards von Garmin erfüllt, oder (iii)
tauscht das Gerät aus, wobei der volle Kaufpreis erstattet
wird. DIESE RECHTSMITTEL SIND DIE EINZIGEN IHNEN
IM FALLE EINES GARANTIEANSPRUCHS ZUR
VERFÜGUNG STEHENDEN RECHTSMITTEL. Für reparierte
oder ersetzte Geräte gilt eine Gewährleistung von
90 Tagen. Falls für das eingesendete Gerät weiterhin die
ursprüngliche Gewährleistung gilt, beträgt die neue
Gewährleistung 90 Tage oder bis zum Ende der
17